Wenn es zur Scheidung kommt, übernehmen einige Rechtsschutz-Anbieter auch die Gerichtskosten bei einer Scheidung. Erfahren Sie, wie viel eine Scheidung kostet und wie weit im Voraus Sie eine Rechutsschutzversicherung abschließen müssen.
Rechtsschutzversicherung ist nicht gleich Rechtsschutzversicherung. Fragen Sie bei Ihrer Gesellschaft nach, ob eine gewisse Leistung von Ihrem Tarif abgedeckt wird. Das können die Berater am Telefon im Einzelfall am besten beantworten.
Wenn sich ein Rechtsstreit anbahnt, rufen Sie als erstes bei Ihrer Versicherung an. Häufig sind die Berater selbst Anwälte und können Ihnen erste rechtliche Hinweise zu Ihrem Fall geben.
Allein der Teil der Rechtsschutzversicherung der einen arbeitsrechtlichen Bezug hat, kann von der Steuer abgesetzt werden. Das wäre dann die Berufs-Rechtsschutz. Der Beitrag dafür wird von den Versicherern meist auch separat ausgewiesen.
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Bevor Sie zum Anwalt gehen, beantragen Sie eine Leistungszusage von der Versicherung. Wenn der Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat und Ihre Rechtsschutzversicherung diese Leistung auch abdeckt, dann bekommen Sie eine Zusage der Kostenübernahme und können sie Ihrem Anwalt vorlegen.
Wenn der Anwalt selbst sich an den Versicherer wenden muss um eine Leistungszusage für die Kosten zu erhalten, erhebt der Anwalt häufig eine gesonderte Gebühr für diese Dienstleistung, die nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen wird.
Die Privatrechtsschutzversicherung, zu der auch die Rechtsschutzversicherung für Familien- und Erbrecht und die Ehe-Rechtsschutz dazugezählt wird, kann steuerlich nicht geltend gemacht werden.
Versicherungsgesellschaften setzen heute vermehrt auf einen Konsens statt auf Konfrontation. Also auf Mediation.
Worauf müssen Sie aber vor dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung achten und was hat es mit der Wartezeit auf sich?
Eine Rechtsschutzversicherung ist je nach persönlicher Lebenslage sinnvoll. Hier erfahren Sie, in welchen Situationen Rechtsbeistand notwendig ist.
Die Beweggründe sind vielfältig und die Lebensläufe sehr unterschiedlich. Dennoch kommen viele Paare in Deutschland an den Punkt, an dem sie getrennte Wege gehen wollen. Auf 2 Ehen die 2015 geschlossen wurde, kommt fast eine Scheidung.
Frauen unternehmen häufiger den ersten Schritt in Richtung Scheidung. 52% der Scheidungsanträge wurden im Jahre 2014 von Frauen, 40% von Männern und 8% von beiden Partnern gemeinsam eingereicht.
Einige Versicherungen übernehmen die Erstberatung bei familienrechtlichen Angelegenheiten, wie Scheidung und Scheidungsfolgen (z.B. Kindes-Unterhalt). Das bedeutet, dass ein erstes Gespräch mit einem Anwalt bei der Rechtsschutzversicherung eingereicht werden kann. Voraussetzung: Die Komponente für Ehe-Rechtsschutz wurde vorab zum Privatrechtsschutz dazugebucht.
Diese Auskünfte und Ratschläge vom Anwalt sollen lediglich eine erste Orientierung geben. Der Anwalt wird sich dabei weder die Unterlagen des Ehepaars ansehen, noch Dokumente verfassen oder auf alle Details eingehen. Die Erstberatung findet mündlich statt.
Für eine Erstberatung darf der Anwalt, laut Gebührenordnung, max. 190 € zzgl. Mehrwertsteuer in Rechnung stellen.
Die meisten Ehen werden einvernehmlich geschieden. Sind sich beide Parteien über alle Punkte einig, kann die Scheidung auch außergerichtlich geregelt werden und danach nur noch vor Gericht ausgesprochen werden. Damit regeln die Partner die Scheidungsfolgen und nicht das Gericht.
Die sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein Dokument in dem festgehalten wird, ob einer der Ehegatten einen Unterhalt bekommt, wie das Sorgerecht und das Umgangsrecht für die Kindern aussieht, wer in der gemeinsamen Wohnung bleibt, wie das Eigentum aufgeteilt wird usw.
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Scheidungsfolgenvereinbarung notariell beurkundet werden muss.
Vor der Verfassung einer solchen Vereinbarung, ist es empfehlenswert, dass jede Partei sich mit ihrem Anwalt berät, nicht nur die Partei, die die Scheidung eingereicht hat und die verpflichtet ist, einen Anwalt zu haben.
Ziel ist, dass keiner der Partner in der Vereinbarung benachteiligt wird. Notare haben auch die Pflicht über die Folgen einer solchen Vereinbarung aufzuklären.
Vorteilhaft ist eine außergerichtliche Einigung, weil sie das Verfahren abkürzt und somit auch deutlich Geld spart.
Voraussetzung ist nur, dass die Partner sich selbst einigen können, auch gänzlich ohne die Vermittlung eines Mediators. Beratungskosten für Gespräche mit dem Anwalt über das Erstgespräch hinaus, sind in der Ehe-Rechtsschutz bei etlichen Anbietern enthalten.
Ehen werden vor Gericht geschieden. Wenn sich die Eheleute jedoch vorher einig werden, muss das Gericht die Scheidung und die Folgen nur noch aussprechen. Da viele Aspekte bedacht und geregelt werden müssen, gibt es auch viel Streitpotential.
Finden die Paare nicht selbst zu einer Einigung, kann ein Mediator im Rahmen der Scheidung hinzugezogen werden. Dieser führt mit dem Scheidungspaar offene Gespräche. Ziel ist es, dem Paar zu einer Lösung zu verhelfen, die die höchstmögliche Akzeptanz findet.
Im Unterschied zu einem Richter, trifft ein Mediator keine Entscheidung, sondern unterstützt nur bei der Entscheidungsfindung und berücksichtigt dabei die Interessen beider Parteien.
Mediation decken zunehmend viele Versicherer ab. Fragen Sie aber konkret nach, ob Ihr Rechtsschutz-Tarif die Mediationskosten auch bei Scheidung übernimmt.
Der Weg über den Mediator senkt meist die Scheidungskosten, weil ein Anwalt nur nötig wird, um die Scheidung einzureichen. Ansonsten werden aber Anwalts- und Gerichtskosten eingespart und die Dauer des Verfahrens ist deutlich geringer.
Zu Gerichtsprozessen kommt es meist, wenn sich die Paare über finanzielle Aspekte der Scheidung und das kindliche Sorge- und Besuchsrecht nicht einig werden können.
Der Tarif der ARAG schlägt mit rund 350 € im Jahr alles andere als günstig zu Buche. Er ist aber auch einer der wenigen Tarife, der in Frage kommt, wenn Sie sich auch gegen hohe Gerichtskosten im Falle einer Scheidung absichern wollen.
Warum sind Rechtsschutzversicherungen die in Ehesachen die Gerichtskosten übernehmen, so teuer? Die Wahrscheinlichkeit, dass es tatsächlich dazu kommt, dass der Versicherer zahlen muss, ist bei Scheidungen sehr hoch. Ebenfalls hoch sind die Verfahrenskosten, die die Versicherungsgesellschaft übernehmen muss. Das wiederum spiegelt sich in den Beiträgen wieder.
Welche Anwalts- und Gerichtskosten bei einer Scheidung auf Sie zukommen könnten, entnehmen Sie der unten stehenden Tabelle.
Auch wenn Sie aktuell nicht an Scheidung denken, sobald die Situation in der Ehe belastend wird, sind 3 Jahre eine lange Wartezeit. Das bedeutet nämlich, erst 3 Jahre nach Abschluss der Rechtsschutzversicherung, übernehmen z.B. die ARAG und ConceptIF die Kosten einer Scheidung.
Andererseits gehört die Rechtsschutzversicherung zu den eher hochpreisigen Versicherungen. Diese Beiträge über einen langen Zeitraum zu bezahlen, kann auch ganz schön ins Geld gehen.
Friendsurance kommt als einziger Versicherungsmakler seinen Kunden entgegen und bietet Ihnen den Schadensfrei-Bonus für ihre Rechtsschutzversicherung an, frei von Zusatzkosten. Sie können bei Schadensfreiheit bis zu 30% der künftigen Beiträge zurück erhalten, jedes Jahr.
Rund 84% der Ehescheidung erfolgen nach einem Trennungsjahr. Das ist der Normalfall, in dem beide Partner der Scheidung zustimmen.
Wenn ein Ehepartner mit der Scheidung nicht einverstanden ist, kann die Ehe nur nach 3 Trennungsjahren geschieden werden.
Es gibt auch Sonderfälle, sogenannte Härtfallentscheidungen, in denen Ehen auch nach unter einjährigem Getrenntleben aufgelöst werden, z.B. bei Morddrohungen durch den Partner, schwerem Drogenmissbrauch oder körperlicher Misshandlung im Beisein der Kinder.
Seit dem Jahr 2000 entwickelt sich der Trend in Deutschland dazu, dass die Ehepartner sich immer später zu einer Scheidung durchringen.
Das passiert jedoch in dem Kontext, dass auch immer später geheiratet wird. 2015 heirateten Männer durchschnittlich mit 33 Jahren und Frauen mit 31 Jahren.
DURCHSCHNITTLICHES ALTER BEI SCHEIDUNG (2015)
Männer
Frauen
Quelle: Statistisches Bundesamt
Das Thema Rechtsschutzversicherung allgemein und Rechtsschutzversicherung bei Scheidung im speziellen ist sehr komplex.
Die Ehe-Rechtsschutzkomponente kann nur als Erweiterung der Privat-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Sie gilt nur für verheiratete Paare, oder (bei einigen Anbietern) auch für Lebenspartnerschaften.
Wenn es sich um einen Familientarif handelt, bekommen grundsätzlich beide Ehepartner die Anwaltskosten erstattet, sofern jeder einen Anwalt beauftragt. Die Gerichtsgebühren werden meist anteilig verteilt.
Der folgende Vergleich soll nur eine grobe Übersicht einiger Tarife bieten. Die Rechtsschutzversicherung wird aus verschiedenen Bausteinen zusammengestellt, je nach Ihrem persönlichen Bedarf.
Beraten Sie sich bei Fragen und vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung immer mit Ihrem Makler oder einem Kundenberater. Gern schicken wir Ihnen auch Informationen zu!
Beispiel: Unser folgendes Vergleichsbeispiel gilt für Stefanie, 40 Jahre alt, Angestellte. Sie will eine Privat- und Berufs-Rechtsschutz mit Ehe-Rechtsschutz Komponente abschließen. Sie hat keine Vorversicherung und war bisher schadensfrei (hatte keinen Rechtsstreit oder rechtliche Auseinandersetzungen).
Leistungsmerkmale | Wartezeit | Selbstbeteiligung |
---|---|---|
Tarif: Arag Aktiv Komfort Familie |
||
Privat-Rechtsschutz - Mediation: bis 3.000 € pro Mediation, bis 6.000 € pro Kalenderjahr - Erstberatung und außergerichtliche Beratung bis 250 € Ehe-Rechtsschutz - Gerichtlichen Rechtsschutz bei Scheidung und Scheidungsfolgen (bis 30.000 € je Versicherungsfall) |
- Privat-Rechtsschutz 3 Monate - Ehe-Rechtsschutz 3 Jahre |
- Selbstbehalt: 150 € - Jahresbeitrag: 348,82 € - Schadensfrei-Bonus: Bei Schadensfreiheit gibt es bis zu 30% der künftigen Beiträge zurück, jährlich |
Tarif: ConceptIF Comfort | ||
Privat-Rechtsschutz - Mediation (bis 3.000 €) - Erstberatung - Kostenübernahme für über die Beratung hinausgehende Tätigkeiten des Anwalts / Mediators (bis 2.000 €) Ehe-Rechtsschutz - Gerichtlichen Rechtsschutz bei Scheidung und Scheidungsfolgen (bis 2.500 €) |
- Privat-Rechtsschutz 3 Monate - Ehe-Rechtsschutz 3 Jahre |
- Selbstbehalt: 150 € - Jahresbeitrag: 143,59 € - Schadensfrei-Bonus: Bei Schadensfreiheit gibt es bis zu 12% der künftigen Beiträge zurück, jährlich |
Tarif: D.A.S. Premium Familie | ||
- Erstberatung - Kostenübernahme auch für eine Tätigkeit des Rechtsanwalts über das Erstberatungsgespräch hinaus (bis 1.000 €) |
3 Monate | - Selbstbehalt: 150 € - Jahresbeitrag: 260,32 € - Schadensfrei-Bonus: Bei Schadensfreiheit gibt es bis zu 20% der künftigen Beiträge zurück, jährlich |
Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Grundsätzlich gilt: Die Kosten einer Scheidung hängen von Ihrem monatlichen Einkommen und Ihrer Altersvorsorge ab und die Mindestgebühren sind gesetzlich festgelegt. Der Mindeststreitwert beträgt 3.000 €.
+
Monatliches Nettoeinkommen des Mannes für 3 Monate
Monatliches Nettoeinkommen der Frau für 3 Monate
=
GEMEINSAMES EINKOMMEN FÜR 3 MONATE
STREITWERT
Achtung: Für jeden Versorgungsvertrag den Sie haben, rechnen Sie nochmal 10% zum Streitwert dazu.
Wenn Sie einen Riester-Vertrag haben und Ihr Partner eine Lebensversicherung ( = 2 Verträge), dann rechnen sie 20% zum Streitwert dazu.
Streitwert (Beispiele) | Anwaltskosten eines Ehepartners | Anwaltskosten des anderen Ehepartners | Gerichtskosten | Gesamt Prozesskosten 1. Instanz |
---|---|---|---|---|
3.000,00 € | 621,78 € | 621,78 € | 324,00 € | 1.567,56 € |
4.000,00 € | 773,50 € | 773,50 € | 381,00 € | 1.928,00 € |
5.000,00 € | 925,23 € | 925,23 € | 438,00 € | 2.288,46 € |
6.000,00 € | 1.076,95 € | 1.076,95 € | 495,00 € | 2.648,90 € |
7.000,00 € | 1.228,68 € | 1.228,68 € | 552,00 € | 3.009,36 € |
8.000,00 € | 1.380,40 € | 1.380,40 € | 609,00 € | 3.369,80 € |
9.000,00 € | 1.532,13 € | 1.532,13 € | 666,00 € | 3.730,26 € |
10.000,00 € | 1.683,85 € | 1.683,85 € | 723,00 € | 4.090,70 € |
12.000,00 € | 1.820,70 € | 1.820,70 € | 801,00 € | 4.442,40 € |
14.000,00 € | 1.957,55 € | 1.957,55 € | 879,00 € | 4.794,10 € |
30.000,00 € | 2.591,23 € | 2.591,23 € | 1.218,00 € | 6.400,46 € |
40.000,00 € | 3.037,48 € | 3.037,48 € | 1.428,00 € | 7.502,96 € |
50.000,00 € | 3.483,73 € | 3.483,73 € | 1.638,00 € | 8.605,46 € |
60.000,00 € | 3.736,60 € | 3.736,60 € | 1.998,00 € | 9.471,20 € |
Die Gebühren wurden nach RVG/GKG berechnet. Nur die erste Instanz wurde berücksichtigt. Wenn der Gerichtsprozess auch in die 2. (Berufung) und 3. Instanz (Revision) geht, erhöhen sich die Kosten um ein vielfaches. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Streitwert (Beispiele) | Gesamt Prozesskosten 1. Instanz |
---|---|
3.000,00 € | 1.567,56 € |
4.000,00 € | 1.928,00 € |
5.000,00 € | 2.288,46 € |
6.000,00 € | 2.648,90 € |
7.000,00 € | 3.009,36 € |
8.000,00 € | 3.369,80 € |
9.000,00 € | 3.730,26 € |
10.000,00 € | 4.090,70 € |
12.000,00 € | 4.442,40 € |
14.000,00 € | 4.794,10 € | 30.000,00 € | 6.400,46 € |
40.000,00 € | 7.502,96 € |
50.000,00 € | 8.605,46 € |
60.000,00 € | 9.471,20 € |
Paare, die am Existenzminimum leben (im Gesetz wird die Formulierung "bedürftig" verwendet), können meist die Gebühren für anwaltliche Dienstleistungen, die Gerichtsgebühren und etwaige Sachverständigerkosten nicht selbst aufbringen. Diesen Paaren greift der Staat unter die Arme, damit jeder Bürger gleichberechtigt sein Recht vor einem Gericht durchsetzen kann.
Sie können, bei Einreichung des Scheidungsantrags, Verfahrenskostenhilfe beantragen. Zusätzlich besteht noch die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht zu beantragen.
Voraussetzungen für diese staatliche Leistung ist das anrechenbare Einkommen, die Aussicht auf Erfolg und dass die Scheidungskosten nicht aus dem Unterhaltsanspruch, der evtl. gegenüber dem Partner gegenüber besteht, beglichen werden können.
Für Hartz IV Empfängerübernimmt der Staat die Kosten und diese müssen normalerweise nichts zurückzahlen.
Für Familien mit geringem Einkommen oder sehr hohen Schulden übernimmt der Staat entweder alle Kosten (Gericht und Anwalt) oder einen Teil davon.
Vom Einkommen hängt es auch ab, ob Ihnen die Zahlung gänzlich erlassen wird, oder Sie die Kosten in Raten zurückzahlen müssen.
Grundlage für die Einschätzung der Bedürftigkeit ist das anrechenbare Einkommen, also das Nettoeinkommen minus der laufenden Kosten wie Miete, Nebenkosten, Werbungskosten, Unterhalt für Kinder bzw. weitere Erwachsene oder anfallende Kreditraten.
Ob Sie unter die Regelungen fallen und Verfahrenskostenhilfe (auch genannt Prozesskostenhilfe) beantragen können, gibt Ihnen der folgende Rechner Aufschluss.